Archiv Neubaugebiet Rieshübel II
Sehr geehrte interessierte Bauherren, hier können Sie in chronologischer Reihenfolge die jeweils abgeschlossenen Verfahrensschritte nachvollziehen:
Planaufstellungsbeschluss:
Nachdem die Ausgrabungen abgeschlossen sind, konnte der Gemeinderat Freimersheim in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2016 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rieshübel II“ fassen. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes neue Wohnbauflächen im Plangebiet städtebaulich zu entwickeln.
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Edenkoben vom 10.11.2016, Ausgabe KW 45.
http://www.vg-edenkoben.de/vg_edenkoben/Bürgerservice von A bis Z/Amtsblatt/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden liegt der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes vom 18. November bis einschließlich 19. Dezember 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 305, 67480 Edenkoben, während den allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | vormittags | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | nachmittags | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | nachmittags | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | vormittags | 8.30 bis 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist ab 18. November auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (http://www.vg-edenkoben.de) unter der Rubrik „Bauen in der Verbandsgemeinde – Bürger- und Behördenbeteiligung“ veröffentlicht. Dieser kann auch direkt unter diesem Link eingesehen und ebenfalls heruntergeladen werden:
http://www.vg-edenkoben.de/vg_edenkoben/Verbandsgemeinde/Bauen in der Verbandsgemeinde/Bürger- und Behördenbeteiligung/
Bebauungsplanverfahren
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde auch die Lärmsituation der L 507 thematisiert.
Um mögliche Lärmkonflikte im Bebauungsplangebiet im Rahmen des Verfahrens zu klären, hat der Gemeinderat in seiner 22. Sitzung vom 7. Februar 2017 ein entsprechendes Lärmgutachten (schalltechnische Untersuchung) an das Ingenieurbüro GSB aus Nohfelden-Bosen in Auftrag gegeben.
Außerdem wurde durch das Landesamt für Geologie und Bergbau die mögliche Belastung des Gebiets mit Radon, das im gesamten Oberrheingraben auftritt, thematisiert und empfohlen, eine Untersuchung zum Radonvorkommen durchführen zu lassen.
In seiner Sitzung vom 7. Februar hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro GeoConsult Rein aus Oppenheim am Rhein mit der Erstellung des Radongutachtens beauftragt.
Erst wenn diese beiden Gutachten vorliegen und die Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden, kann die zweite Offenlage angegangen werden. Wir rechnen mit einer Verzögerung von 2 – 3 Monaten.
Der Freimersheimer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. April 2017 die Abwägungsentscheidung für die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Rieshübel II“ gefasst. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes neue Wohnbauflächen im Plangebiet städtebaulich zu entwickeln.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden liegen der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vom 5. Mai bis einschließlich 7. Juni 2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 305, in Edenkoben während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | vormittags | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | nachmittags | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | nachmittags | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | vormittags | 8.30 bis 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben
Alle Veröffentlichungen können unter dem Link:
http://www.vg-edenkoben.de/vg_edenkoben/Bürgerservice von A bis Z/Amtsblatt/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte in der KW 17/2017 (27.04.17) ab Seite 7. Der Entwurf des Bebauungsplans ist ab Mai auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (http://www.vg-edenkoben.de) unter der Rubrik „Bauen in der Verbandsgemeinde – Bürger- und Behördenbeteiligung“ veröffentlicht. Dieser kann auch direkt unter diesem Link eingesehen und ebenfalls heruntergeladen werden:
http://www.vg-edenkoben.de/vg_edenkoben/Verbandsgemeinde/Bauen in der Verbandsgemeinde/Bürger- und Behördenbeteiligung/
Erneute Offenlage 21.07. – 03.08.
Bebauungsplan Rieshübel II. Der Ortsgemeinderat Freimersheim hat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2017 die Abwägungsentscheidung für die im Rahmen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Rieshübel II“ gefasst. Nachdem durch die Abwägungsentscheidung Änderungen im Bebauungsplanentwurf vorgenommen wurden, ist eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig. Die Ortsgemeinde beabsichtigt durch die Aufstellung des Bebauungsplans, im Plangebiet neue Wohnbauflächen städtebaulich zu entwickeln.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden liegt der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vom 21.07.17 bis einschließlich 03.08.2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 23, Zimmer 305, 67480 Edenkoben während den allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | vormittags | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | nachmittags | 14.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | nachmittags | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | vormittags | 8.30 bis 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.Die Auslegungsfrist wurde auf einen angemessenen Zeitraum verkürzt.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte in der KW 28/2017 (13.07.17) ab Seite 9.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (http://www.vg-edenkoben.de) unter der Rubrik „Bauen in der Verbandsgemeinde – Bürger- und Behördenbeteiligung“ veröffentlicht. Dieser kann auch direkt unter diesem Link eingesehen und ebenfalls heruntergeladen werden:
http://www.vg-edenkoben.de/vg_edenkoben/Verbandsgemeinde/Bauen in der Verbandsgemeinde/Bürger- und Behördenbeteiligung/
Informationen zur Umlegung
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Freimersheim trat zu seiner konstituierenden Sitzung am 8. Mai 2017 zusammen und hat dabei die Umlegung für das Baugebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Rieshübel II“ aufgrund der Umlegungsanordnung der Gemeinde Freimersheim vom 28. März 2017 und nach erfolgter Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer beschlossen und eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Rieshübel II“.
Zum Sitz der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Freimersheim wurde das Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau bestimmt. Vorsitzender des Umlegungsausschusses ist Klaus Theuer.
Die detaillierten Informationen dazu wurden im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Edenkoben in der Ausgabe KW 20 vom 18.05.2017 veröffentlicht. Die Unterrichtung über diese Sitzung ist im Amtsblatt der Ausgabe KW 21 vom 25.05.2017 zu finden.
Spatenstich im Neubaugebiet „Rieshübel II“
Liebe Freimersheimerinnen und Freimersheimer, liebe Gäste,
zum heutigen offiziellen 1. Spatenstich für dieses Neubaugebiet Rieshübel II möchte ich Sie auch namens des Gemeinderats herzlich begrüßen.
Besonders begrüße ich
-Herrn Scherberger, Inhaber Ing.-Büro Schulbaum, LD
-Herrn Hambsch, Inhaber Tiefbauunternehmen Hambsch, Bellheim
-Frau Krell, Inhaberin Büro Krell aus Bad Bergzabern
-die Herren Stahl und Struppler von den VG-Werken sowie Heike Dernberger als Vertreterin für die Presse.
Ein herzliches Willkommen auch den Grundstückseigentümer im Planungsgebiet, den „Nachbarn aus Rieshübel I“ sowie der zahlreich erschienenen Bevölkerung.
Wir freuen uns alle sehr, dass dieser heutige Tag gekommen ist, aber zuvor waren einige Hürden zu überwinden.
Lassen Sie mich zur Entwicklung stichpunktartig die einzelnen wichtigen Stationen aufzählen:
Begonnen hat alles im September 2014 mit Beratungen des damals frisch gewählten Gemeinderats. Wir waren uns einig, dass wir in kurzer Zukunft für die einheimische Bevölkerung, besonders junger Menschen, Bauland zur Verfügung stellen wollen und hierzu das Gebiet „Rieshübel II“, das seit Beginn der 2000er Jahre im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen war, nutzen wollen.
Da bereits in Rieshübel I archäogloische Funde gemacht wurden, war uns bewusst, dass dies etwas länger dauern kann.
Da wir dies genauer wissen wollten, ja mussten, wurden im Dezember 2014 sogenannte Prospektionen beauftragt. Hierzu wurden im März 2015 zwei Weinberge für Untersuchungsflächen gerodet und im Mai die Untersuchungsarbeiten durchgeführt.
Schnell war klar, dass wieder gegraben werden musste und dies die Grundstückseigentümer bezahlen müssen.
Dies haben wir den Eigentümern bei einer Versammlung im Oktober 2015 mitgeteilt und für die Maßnahme offensiv geworben.
Mit dem Votum aus dieser Versammlung wurde im November der Grundsatzbeschluss für archäogloische Grabungen gefasst und den Eigentümern eine öffentlich-rechtliche Erschießung mit 10 %iger Beteiligung der Gemeinde zugesichert.
März 2016: Grundstücke im südlichen Bereich werden durch die Gemeinde angekauft; Restliche Eigentümer stimmen der Kostenübernahme für Grabungen zu Mitte April 2016 beginnen die Grabungsarbeiten
Juli 2016: Beauftragung des Büros Stadtconcept Landau für die Erstellung eines Bebauungsplans und dem Büro Krell, Oberotterbach für die Naturschutzrechtliche Planung
August 2016: Alle Eigentümer auch nördlich des Wirtschaftswegs stimmen einer Grabungskostenübernahme zu, bzw. verkaufen Ihre Grundstücke an die Gemeinde
September 2016: Erste Entwürfe des B-Plans werden im Gemeinderat vorgestellt, das Ing-Büro Schulbaum wird mit der zukünftigen Straßenplanung beauftragt.
Der Tag der offenen Grabungsstätte findet zum Monatsende statt.
Hier wurde präsentiert, dass nicht nur, wie vermutet, Grabfelder aus der Merowingerzeit, sondern auch Keramikfunde, die der späten Bronzezeit zugeordnet werden, sowie Hausgrundrisse aus der Jungsteinzeit, also 5 Tausend Jahre v. Chr., zum Vorschein kamen. Wer sich hier niederlässt, baut also auf historischen Boden und es gilt somit als sicher, dass dieses Gebiet schon seit nahezu 7000 Jahren besiedelt ist.
Eben schon immer ein fruchtbares Land!
Die Grabungsarbeiten endeten zu Weihnachten 2016.
Im März 2017 wurde dann das Baulandumlegungsverfahren durch das Vermessungs- und Katasteramt Landau eingeleitet.
Und im April 2017 die Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Im Juli 2017 wurden nochmals Änderungen in den B-Plan eingearbeitet.
Dieser wurde im August 2017 als Satzung beschlossen und erlangte somit Rechtskraft. Damit konnte die Straßenplanung beginnen und im Dezember 2017 die ersten Entwürfe hierzu vorgestellt werden.
Nach kleinen Änderungen konnte die Entwurfsplanung zur Straßenplanung bereits im Januar 2018 beschlossen und die Arbeiten ausgeschrieben werden.
Ende April erfolgte dann die Vergabe der Erschließungsarbeiten mit Tiefbauarbeiten beim Straßenbau an die Firma Hambsch aus Bellheim, die letzte Woche, am 25. Juni, ihre Arbeit aufgenommen hat.
Verehrte Anwesende, mit dieser zum Teil detalierten Auflistung wollte ich Sie nicht langweilen, sondern aufzeigen, welch zum Teil beschwerlichen Weg ein solches Verfahren bis zum Häuserbau, mit dem wir ca. im September 2019 rechnen können, braucht.
Ich bedanke mich bei allen, die im Vorfeld dazu beigetragen haben, dass nun die Erschließung beginnen kann. Bei den Mitarbeitern der VG-Verwaltung und des Vermessungsamtes, den Planungs- und Ingenieurbüros sowie den Mitgliedern des Umlegungsausschusses.
Aus finanzieller Sicht besonders bei den Grundstückseigentümern im Planungsgebiet, die die 12,52 € pro Quadratmeter für Grabungskosten übernommen bzw. ihre Grundstücke an die Gemeinde verkauft haben. Ohne diese Entscheidungen und Einsicht stünden wir heute nicht hier und es könnten im nächsten Jahr keine Häuser auf 33 Baugrundstücke gebaut werden.
Es ermöglicht der Gemeinde nun 14 Bauplätze mit insgesamt 6.873 qm zu verkaufen.
Im August wollen wir den Quadratmeterpreis hierfür festsetzten und ab September vorerst nur an Freimersheimer bzw. Dorfrückkehrer verkaufen.
Die Liste der einheimischen Interessenten ist bereits schon lang und wir können somit unser Ziel aus dem Jahr 2014 „Bauland für Freimersheimer“ verwirklichen.
Meine Damen und Herren, liebe Gäste, ich hoffe es gelingt uns nun zusammen mit den Planern, den Versorgungsträgern und insbesondere der Firma Hambsch eine gute Arbeit abzuliefern und die Maßnahme zügig und in höchster Qualität durchzuführen.
Hoffen wir, dass dies ohne Zwischenfälle und Unfälle über die Bühne geht. Möge uns dies auch mit Gottes Hilfe gelingen.
Freuen wir uns auf die Zukunft und wünschen uns, dass hier viele nette und freundliche Menschen ein Zuhause finden, die sich in unserem Dorf wohlfühlen und heimisch werden.